Einfuhrbestimmungen außerhalb der EG
Wo ihr einen Reisepass braucht, gelten auch andere Zoll-Vorschriften
Wenn ihr euch außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, EG, auf Reisen begebt, gelten andere Einfuhrbestimmungen als innerhalb der 27 Mitgliedstaaten.
Regeln für die abgabefreie (d.h. zollfreie) Einfuhr von Waren aus Nicht-EG-Ländern
Unter folgenden Voraussetzungen könnt ihr Waren zollfrei aus einem Nicht-EG-Land nach Deutschland einführen.
- Ihr führt die Waren mit euch
Das heißt die Ware werden auf dem gleichen Beförderungsweg ins Land gebracht, wie ihr. Schickt ihr Waren per Post und nehmt selbst das Flugzeug, gilt das nicht als mitgeführt.
- Die Waren sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt
Die Waren dürfen auf keinen Fall zum Verkauf vorgesehen sein.
Wenn ihr diese Bedingungen erfüllt, müsst ihr noch auf diese Mengen- und Wertgrenzen (für Reisende ab 17 Jahren) achten:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;
- Alkohol und alkoholhaltige Getränke
1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Alkohol mit bis zu 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier; (wenn ihr das alles mitschleppt sprengt ihr aber wahrscheinlich die zulässige Freigepäckmenge eurer Airline…)
Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro pro Person (die Wertgrenzen mehrerer zusammen reisender Personen können nicht addiert werden, also einzelne Waren müssen immer unter dem Betrag liegen, ansonsten müssen sie verzollt werden)
Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Einfuhrabgaben, Zoll
Falls eure Reisemitbringsel diese Freigrenzen überschreiten, müsst ihr Einfuhrabgaben zahlen (also durch den roten Ausgang am Flughafen). Bei der Einfuhr von Waren im Wert zwischen von 430 Euro und 700 Euro bei Flugreisen besteht die Möglichkeit der Pauschalverzollung. Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 17,5 % vom Warenwert, außer bei Waren aus Ländern, mit denen die EG Abkommen über Zollvergünstigungen hat.
Sind die Waren mehr wert als 700 Euro, dann wird die Einfuhrabgabe (Zoll und EUSt) je nach Wert und Art der Waren berechnet.
Es gelten folgende Formeln:
Zoll:
Preis der Ware in Euro = Zollwert
Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zollbetrag
EUSt:
Zollwert + Zollbetrag = EUSt-Wert
EUSt-Wert x EUSt-Satz = zu zahlender EUSt-Betrag
Hier gibt es einige Beispiele für Zollsätze bei der Einfuhr (gemäß der Website des Bundesministeriums der Finanzen):
Warenart | Zollsatz |
| Bekleidung aus | |
| - Textilien | 12 % |
| - Leder | 4 % |
| Schuhe mit Oberteil aus | |
| - Leder | 8 % |
| - anderem Material | 17 % |
| Gold- und Silberschmuck | 2,5 % |
| Modeschmuck | 4 % |
| Fotoapparate | 4,2 % |
| Objektive | 6,7 % |
| Video-/Digitalkameras,je nach technischer Ausstattung | 0-12,5 % |
| Computer, Notebooks, Handhelds | frei |
| Sportgeräte | 2,7 %-4,7 % |
| - z.B. Golfschläger | 2,7 % |
| - z.B. Tennisschläger | 4,7 % |
Mehr und noch genauere Infos gibt es beim Bundesministerium der Finanzen.
Wir wünschen gute Reise und frohes Shoppen!
Cheapflights Media Ltd
August 2011
Städtetrip nach Beirut, Freiwilligenarbeit mit Koalas in Australien, Bergsteigen auf dem Chimborazo in Ecuador – schlagt was vor, Katha ist dabei. Und weil einfach „nur“ Reisen nicht genug ist, hat die deutsche Journalistin, Fotografin und Marketing-Expertin auch schon in Miami, New York und Buenos Aires gelebt und arbeitet jetzt für die Momondo Group in London.