Entschädigung
Das sind eure Rechte wenn mal nicht alles nach Plan läuft
Kann ich fliegen, was passiert wenn nicht? An das Chaos im Flugverkehr, das die Aschewolke und der Wintereinbruch im vergangenen Jahr ausgelöst haben, können wir uns alle noch gut erinnern. Und auch in den letzten Monaten dürften einige Reisende vor der Frage gestanden haben, wie sie eine Entschädigung von ihrer Fluggesellschaft bekommen. Wir haben eine kurze Übersicht für euch zusammengestellt, was euch in welchem Fall zusteht, sollte eure Flugreise beeinträchtig sein. (Details könnt ihr in der Verordnung (EC) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments nachlesen.)
Nichtbeförderung
Flüge sind manchmal überbucht, denn die Fluggesellschaften gehen davon aus, dass nicht alle Passagiere tatsächlich auftauchen. Sollte euch das einmal passieren, schreiben die EU Richtlinien vor, dass die Fluglinien zunächst nach Freiwilligen suchen müssen, die im Gegenzug für Geld oder einen Gutschein ihren Sitzplatz hergeben. Die Freiwilligen sollten die Wahl haben, ob sie eine Rückerstattung oder eine Umbuchung wünschen und sind haben außerdem ein Recht auf eine Entschädigung zwischen €125 und €600, je nach Flugstrecke und wie lange es dauert, bis sie umgebucht werden können. Im Falle einer Umbuchung sollten dem Fluggast außerdem falls nötig Verpflegung, Telefon, Unterkunft und Transport zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden.
Annullierung
Die Entschädigung im Falle einer Annullierung ist die Gleiche, allerdings nur, falls ihr nicht mindestens 14 Tage vorgewarnt oder zeitnah an euren ursprünglichen Flugdaten umgebucht wurdet.
Falls euer Flug gestrichen wird sollte euch die Fluglinie entweder eine Rückerstattung des Tickets oder eine Umbuchung zu ähnlichen Konditionen anbieten, und für Verpflegung, Unterkunft, Transport und Kommunikationsmöglichkeiten sorgen.
Allerdings gibt es im Fall der Flug-Annullierung eine Auswegs-Klausel für die Fluggesellschaften: Wird die Flugstreichung durch einen außergewöhnlichen Vorfall verursacht, wie einen Vulkanausbruch zum Beispiel, müssen die Fluglinien nicht unbedingt eine Entschädigung zahlen. (Auch die meisten Reiseversicherungen zahlen bei Flugausfällen durch höhere Gewalt nicht.)
Verspätung
Ihr solltet versorgt werden (mit Erfrischungen etwa), falls ein Flug von 1.500 Kilometern oder weniger (z.B. Frankfurt – London) mehr als zwei Stunden Verspätung hat, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern (z.B. Frankfurt – Lissabon) gelten drei Stunden Verzögerung als Richtlinie, und bei allen Flügen von mehr als 3,500 Kilometern (z.B. Frankfurt – New York) sollte euch bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden etwas angeboten werden.
Falls ihr nach fünf Stunden noch immer auf euren Abflug wartet, dürft ihr euch entschließen gar nicht zu fliegen und den vollen Preis erstattet zu bekommen. Dann habt ihr allerdings kein Anrecht auf andere Entschädigungen wie Verpflegung, Unterkunft und Transport.
Zögert sich der Abflug eines Anschlussfluges mehr als 5 Stunden hin, haben ihr das Recht an euren Ausgangsort zurückgeflogen zu werden und den Flugpreis erstattet zu bekommen.
Solltet ihr an eurem Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung eintreffen, habt ihr ein Recht auf die gleiche Entschädigung, die ihr im Fall einer Annullierung bekommt. Allerdings gilt dies auch nur, solange die Verspätung nicht durch höhere Gewalt verursacht wurde.
Belege sammeln
Das steht zwar wahrscheinlich in keiner Verordnung, ist aber trotzdem ein guter Tipp: Belege sammeln. Manchmal kann der Service der Fluggesellschaft bei einer langen Verspätung oder Flug-Annullierung zu wünschen übrig lassen. Dann solltet ihr euch um sich selbst kümmern und alle Belege für Verpflegung und Hotel sammeln. Diese könnt ihr noch nachträglich einreichen und eine Entschädigung verlangen.
Cheapflights Media Ltd
Stand März 2011