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Verbotene Souvenirs

Welche Mitbringsel euch zum Schmuggler machen

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, da ist es nicht verwunderlich, dass viele Heimkehrer ein Stück vom Urlaubsort mit nach Hause nehmen wollen. Bei der Auswahl der Souvenirs ist jedoch Vorsicht geboten: Manche Mitbringsel sorgen dafür, dass die Urlaubsstimmung gleich bei der Ankunft am Heimatflughafen verfliegt, wenn der Zoll die Erinnerungsstücke einzieht und Anzeige gegen euch erstattet.

Tiere und Pflanzen, die unter Artenschutz stehen

Urlauber, die bewusst oder unbewusst Tier- und Pflanzenarten nach Deutschland einführen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Dabei müsst ihr noch nicht einmal ein Produkt kaufen, dass aus geschützten Tieren- oder Pflanzenarten hergestellt wurde. Korallen, Muschelarten oder Schneckenhäuser, die ihr am Strand gesammelt habt, fallen ebenfalls unter das Einfuhrverbot.

Generell solltet ihr die Finger lassen von Souvenirs aus Elfenbein, Korallen, Schildpatt und Kroko- oder Schlangenleder. Bei Muscheln und Schneckenhäusern solltet ihr vorsichtig sein – nicht alle Arten stehen unter Schutz, doch geht im Zweifel auf Nummer sicher. Auch Pflanzen wie Kakteen oder Orchideen und Waren aus unter Schutz stehenden Holzsorten dürfen nicht eingeführt werden.

Dass lebende Tiere oder Schildkröteneier nicht ins Gepäck gehören, sollte selbstverständlich sein. Dennoch beschlagnahmen die Zollfahnder jedes Jahr z. B. Papageien, Eidechsen und Schlangen, die Urlauber einschmuggeln wollen.

Hier erfahrt ihr mehr zum Thema Artenschutz im Urlaub.  

Nahrungsmittel

Tierische Lebensmittel darf man wegen Seuchengefahr nur aus EU-Ländern einführen. Fleisch, Fisch, Eier und Milchprodukte aus Drittländern werden vom Zoll beschlagnahmt und verbrannt, auf Kosten des Reisenden.

Gefälschte Markenware

Aber auch die günstigen Markenschnäppchen, die in der Türkei und China allgegenwärtig sind, können euch in die Bredouille bringen. Generell gilt eine Zollfreigrenze für Waren von 430 Euro, wenn ihr aus einem Nicht-EU-Land einreist (mehr Infos zu Zoll- und Einfuhrbestimmungen). Wenn ihr allerdings mit einem Koffer voll täuschend echt nachgemachter Marken- T-Shirts erwischt werdet, liegt der Verdacht nahe, dass ihr diese weiterverkaufen wollt. Die Ware wird konfisziert und ihr müsst ggf. mit einer Anzeige rechnen.

Vorsicht ist auch bei nachgemachten Kosmetikprodukten und Parfüms geboten: Sie enthalten unter Umständen schädliche Inhaltsstoffe.

 

Cheapflights Media Ltd

 

Aktualisiert August 2011